Arbeitsleistung

Beschluss über die Verpflichtung zur Arbeitsleistung                 28.März 2017

 

Antrag:

 

Die Mitglieder beschließen die Verpflichtung zum Arbeitseinsatz gem. §16 der Vereinssatzung.

 

Leistungsverpflichtet ist jedes aktive Mitglied (Reiten, Voltigieren, Fahren) ab dem Alter von 15 Jahren. Die Arbeitsdienstverpflichtung beginnt mit dem Halbjahr, das dem Geburtstag folgt (1 Januar oder 1 Juli).

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind passive und fördernde Mitglieder.

 

Es sollen jährlich 10 Arbeitsstunden geleistet werden.

 

Die Arbeitsdienstverpflichtung kann entweder an den festgesetzten Arbeitsdienstterminen, die rechtzeitig am schwarzen Brett ausgehängt werden (i.d.R. samstags), oder an den Turniertagen abgeleistet werden.

 

Die Vereinsmitglieder melden sich beim dem für den Arbeitsdienst zuständigen Person an und ab.

 

Ein Arbeitseinsatz an den Turniertagen wird mit 2 Stunden pro Tag und insgesamt 8 Stunden pro Jahr angerechnet.

 

Alle anderen Arbeitsstunden müssen außerhalb der Veranstaltungen erbracht werden.

 

Die Hallenreinigung, das Fegen der Stallgasse, das Äppelsammeln etc. ist von den zu erbringenden Arbeitsstunden ausgenommen.

 

Arbeitsdienste von passiven Vereinsmitgliedern und Nichtmitgliedern werden als Spende für den Verein, oder als Dienst für einen leistungsverpflichtenden Angehörigen gewertet. Soweit mehrere Familienmitglieder zum Arbeitsdienst verpflichtet sind, werden ihre Stunden bei Überschreiten der geforderten Stundenzahl auf dem Arbeitsdienstkonto der anderen Familienmitglieder angerechnet.

 

Es werden halbjährlich mit den Mitgliederbeiträgen pro abzuleistender Arbeitsstunde 12 Euro bei Erwachsenen und 6 Euro bei Jugendlichen im voraus abgebucht, d.h. 60 Euro bzw. 30 Euro pro Halbjahr.

 

Die Rückerstattung des eingezogenen Betrages erfolgt bei Ableistung der Arbeitsstunde jeweils bei den Arbeitsdiensten bzw. den Turnieren bar durch den/die Kassenwart/in des Vereins. Die Verpflichtung zum Arbeitsdienst ist im Antrag zum Vereinsbeitritt aufzunehmen.

 

Dieser Beschluss hat Gültigkeit ab dem 29.03.2017

 

Der Beschluss vom 19.03.2009 verliert seine Gültigkeit.

 

Alle für das (Über-) Leben des Vereins notwendigen Arbeiten müssen von den Vereinsmitgliedern im Sinne einer Solidargemeinschaft in ehrenamtlicher Arbeit geleistet werden, um die Mitgliedsbeiträge soweit wie möglich stabil zu halten.

 

Begründung:

 

Die Neugestaltung der Arbeitsstundenabrechnung dient dazu, hierbei mehr Gerechtigkeit für alle zu erlangen.

 

Der Vorstand